Vertragliche Grundlagen für hydrotechnische Planung, Abdichtungssysteme und Bauwerksprüfung nach DIN 18533.
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Erbringung von Ingenieur- und Fachplanungsleistungen der JH Home Improvements GmbH im Bereich der industriellen Hydrotechnik und Bauwerksabdichtung. Vertragsgegenstand sind insbesondere:
Die Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Auftragsbestätigung erbracht. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Planung und Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik, insbesondere unter Einhaltung der DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und der DIN 4095 (Dränung).
Die eingesetzten Materialien und Verfahren entsprechen den aktuellen Normen und bauaufsichtlichen Zulassungen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Prüfzeugnisse und Nachweise der Materialeignung vorgelegt.
Der Auftragnehmer haftet für Mängel, die auf einem Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Bestandspläne, Baugrundgutachten und Angaben zu vorhandenen Leitungen und Einbauten.
Der Auftraggeber sorgt für die Zugänglichkeit der Baustelle und die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften durch eigenes Personal. Bei Verzögerungen durch nicht rechtzeitig bereitgestellte Informationen oder Zugänge trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Mehrkosten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel oder Abweichungen von der Planung unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Eine spätere Rüge kann die Gewährleistungsansprüche einschränken.
Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Angebotsvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Mindestsätze der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die jeweilige Leistungsphase.
Abschlagszahlungen werden nach erbrachten Leistungsabschnitten fällig. Die Schlussrechnung wird nach vollständiger Abnahme der Leistung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, natürliche Abnutzung oder äußere Einwirkungen (z. B. Erdbeben, Hochwasser) entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch nachträgliche bauliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Auftragswert begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder Prüfstellen).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (insbesondere Baupläne, technische Details, Geschäftsdaten) auch nach Vertragsende geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder auf gesetzlicher Grundlage offengelegt werden müssen.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken (ohne Preisangaben) auf seiner Website oder in Fachpublikationen nennen darf, sofern keine schriftliche Ablehnung vorliegt.
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bedingungen bei wesentlichen Änderungen der Rechtslage oder des Leistungsspektrums anzupassen. Der Auftraggeber wird über solche Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten informiert.
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei ihre wesentlichen Pflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.
Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Planungsleistungen zu verlangen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zu konkreten Vertragsverhältnissen wenden Sie sich bitte an: info@jh-homeimprovements.com oder telefonisch unter +497083508 0715. Unsere Anschrift: Birgit-Moser-Gasse 90a.